Abmahnschutz

Was ist ein Double Opt-In im Rahmen eines rechtssicheren Newsletter Disclaimer?

Das Double-Opt-In Verfahren wurde entwickeln, damit Nutzer geschützt sind vor unerwünschten E-Mails. Dieses Verfahren ist zweistufig aufgebaut. Im ersten Schritt trägt der Interessent seine E-Mailadresse und eventuell seinen Namen in ein Kontaktformular ein und schickt das Formular ab. Der Name ist aber nicht zwingend notwendig. Er erhält ein sogenanntes Bestätigungsemail. Erst wenn der der Nutzer dieses E-Mail geöffnet und bestätigt hat, hat er sich für den Newsletter Versand angemeldet.

Newsletter-Abmeldung zwingend anbieten und beachten

Rechtlich gesehen, muss jeder Newsletter, den Sie an Ihre Abonnenten verschicken die Möglichkeit beinhalten, sich endgültig und umgehend abzumelden. Auf welchem Weg auch immer diese Art der Abmeldung eingerichtet wurde, sie muss funktionieren. Diese Abmeldung darf nicht ignoriert werden. Am einfachsten ist es einen Button im Newsletter einzurichten, der zu einem Link für die Abmeldung führt. Alternativ kann auch eine E-Mailadresse angegeben werden, über die sich der Nutzer melden soll. Diese Art stellt einen etwas größeren Aufwand für den Betreiber dar.

Checkliste der gesetzlichen Pflichtangaben im Newsletter

  1. Der Absender muss für den Empfänger eindeutig erkennbar sein (Angaben zu Firmennamen und Rechtsform sind zwingend)
  2. Dem Empfänger muss eine Kontaktmöglichkeit zum Absender gegeben werden (komplette Anschrift)
  3. Bei Handelsregistereintrag der Firma sind Angaben zur Registernummer und Registergericht verlangt
  4. Die vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Aufsichtsratsvorsitzenden und der Vorstandsvorsitzenden samt Vertreter müssen je nach Rechtsform angegeben werden. Die Angaben von Telefon- und Faxnummer oder die Internetadresse sind in der E-Mailsignatur nicht verpflichtend.

Haben Sie Fragen zu Newsletter Disclaimer, wenden Sie sich vertrauensvoll an https://www.haendlerschutz.com.



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