Abmahnschutz

Disclaimer Mail - Was ist wichtig?

Disclaimer sind in vielen Bereichen zugegen und können einfach als Haftungsausschluss bezeichnet werden. Der Begriff stammt aus dem englischen "to disclaim", was so viel bedeutet wie "abstreiten", "von sich weisen" oder "ablehnen". Auch Disclaimer Mail gibt es. Dies ist ein Text, welcher am Ende einer E-Mail eingefügt wird. Insofern handelt es sich um einen Haftungsausschluss in Bezug auf den Inhalt der E-Mail. Solche Disclaimer können aber auch auf Webseiten platziert werden, wobei sich diese wiederum um den Inhalt der Webseite drehen. Heute stehen aber die Disclaimer Mail komplett im Fokus. In vielen Unternehmen werden Disclaimer Mail automatisch als Textbaustein in einer E-Mail eingefügt, wenn die Nachricht an einen externen Empfänger versandt wird. Bei internen E-Mails wird in der Regel kein Disclaimer-Text verwendet.

Der Zweck von einem Disclaimer

Mit einem Mail Disclaimer sichert man den E-Mail-Absender (das Unternehmen) gegenüber Haftung ab. Ein kleines Beispiel: Ein Mitarbeiter versendet eine E-Mail unwissend mit einem Anhang mit einem Computervirus. Dieser Virus führt zu einem Datenverlust auf den PC des Empfängers. Auch, wenn im Disclaimer eine entsprechende Virusklauses angegeben ist, wird diese in der Praxis nicht greifen. Der Empfänger soll damit zur Handlung beziehungsweise Unterlassung angehalten werden. Insofern weist der Disclaimer nur auf die Geheim- und Verschwiegenheitspflicht im Bezug auf den übermittelten Inhalt hin.

Ist ein Disclaimer Pflicht?

Kurz und knapp kann gesagt werden, dass E-Mail Disclaimer keine Pflicht sind. Etwas ausführlicher bedeutet das, dass es für private E-Mails keine Pflichtangaben gibt, für die geschäftliche Korrespondenz hingegen schon. Zu den Pflichtangaben einer geschäftlichen E-Mail zählt das Impressum, welches Firmennamen, Rechtsform und Firmenanschrift beinhaltet. Ein Disclaimer gehört nicht dazu. Das bedeutet, sollte bei einer E-Mail das Impressum fehlen, dann besteht Abmahngefahr. Fehlt hingegen der Mail Disclaimer, dann ist diese Gefahr nicht gegeben. Es ist unabhängig davon, ob eine geschäftliche E-Mail einen Disclaimer besitzt oder nicht, die vertraulichen Inhalte dürfen nicht weitergeben werden. In diesen Zusammenhang würden schon gesetzlichen Regelungen, wie beispielsweise Straf-, Urheber-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht greifen.



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