Abmahnschutz

Disclaimer für die eigene Webseite

Jeder Besitzer und Betreiber einer Webseite setzt auf seine Seite einen Disclaimer, um sich vom Inhalt sowie von verlinkten Webseiten zu distanzieren und eine Haftung auszuschließen. Hierfür reicht ein allgemeiner Disclaimer jedoch nicht. Solch ein allgemeiner Disclaimer kann sich sogar negativ für den Webseitenbetreiber auswirken. Eine Disclaimer Pflicht für Webseitenbetreiber besteht nicht, wird jedoch bei Auseinandersetzungen durch viele Gerichte als positiv gewertet. Dennoch gibt es bis heute noch keine eindeutige Rechtssprechung auf dem Gebiet der Disclaimer Pflicht.

Überprüfung der Inhalte verlinkter Seiten

Jeder, der externe Links auf seiner Webseite einbinden möchte, ist verpflichtet, sich über die Inhalte der verlinkten Seiten zu informieren. Zwar ist man grundsätzlich nur für die eigenen Inhalte haftbar, jedoch kann man unter Umständen auch für Inhalte von verlinkten Seiten haftbar gemacht werden. Viele Betreiber integrieren deshalb auf ihren Webseiten Disclaimer. Die Disclaimer Pflicht besteht jedoch nicht nur bei gesetzten externen Links sondern er ist eine Art rechtliches Werkzeug. Mit dem Disclaimer können bestimmte rechtliche Punkte auf der eigenen Webseite geregelt werden und auf bestimmte Gefahren hingewiesen werden.

Auf der sicheren Seite

Da das Setzen eines allgemeinen Disclaimers so gut wie nichts nützt sondern dem Webseitenbetreiber unter Umständen sogar schaden kann, ist es am sichersten, wenn man auf der eigenen Webseite nur solche Links platziert, deren Inhalte man persönlich kennt und diese auch regelmäßig überprüft. Im Falle von Abmahnungen, welche durch gesetzte Links entstehen können, kommt es immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Die Haftung für Links, welche rechtswidrig sind oder andere Personen beleidigen können, kann nicht mit dem Setzen eines Disclaimers ausgeschlossen werden.



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