Abmahnschutz

Disclaimer Beispiel

Ein Online Shop benötigt wie viele andere Seiten einen Disclaimer, um alle Kunden über ihre Rechte aufzuklären. Der Betreiber der Webseite ist für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit zuständig. Dieser Haftungsausschluss sollte von einem Juristen verfasst werden. Ansonsten könnte es zu Missverständnissen kommen und dem Betreiber droht eine Abmahnung durch andere Wettbewerber. Das hat zur Folge, dass der Betreiber des Online Shops einige Strafen zahlen muss.

Ein professionelles Disclaimer Beispiel

Es ist ratsam, den Händlerschutz für die Erstellung eines Disclaimers zu beauftragen. Der Händlerschutz verfügt über einen großen Pool an Juristen, die in der Lage sind, für jeden Online Shop einen Disclaimer zu erstellen. Ein Disclaimer Beispiel, ein Impressum oder andere Rechtstexte werden Mitgliedern vom Händlerschutz zugänglich gemacht. Dadurch kann sich jeder Online Shop Betreiber rechtlich absichern.

Disclaimer nicht von anderen Webseiten übernehmen

Auf keinen Fall darf ein Disclaimer Beispiel von einer anderen Webseite übernommen werden. Kein Betreiber einer Webseite, der Disclaimer oder andere Rechtstexte verfasst hat, wird eine Garantie auf die Richtigkeit geben können. Viel besser ist es, alle Texte von einem Juristen individuell verfassen zu lassen. Nur Juristen sind in der Lage, alle gesetzlichen Regelungen leicht verständlich in einem Disclaimer zusammen zu fassen.

Bei Änderungen werden Mitglieder benachrichtigt

Ein großer Vorteil vom Händlerschutz ist, dass Änderungen sofort von den Juristen in die entsprechenden rechtlichen Texten oder Disclaimer mit aufgenommen werden. Jedes Mitglied erhält direkt eine Nachricht, falls eine Änderung für die Texte vorliegt. Durch ein Upgrate der eingebetteten Texte kann innerhalb von Sekunden der Text aktualisiert werden. Das schützt vor erneuten Abmahnungen, da der Disclaimer immer auf dem aktuellen Stand ist.



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