Es handelt sich um ein kostenloses Webanalyse-Tool von Google. Die wichtigsten Merkmale, mit denen die eigene Website untersucht werden kann, sind folgende:
Fünf Punkte müssen dafür erfüllt werden:
1. Angepasste Datenschutzerklärung / Disclaimer google Analytics
Google selbst bietet keinen Textbaustein an, der genutzt werden könnte. Holen Sie sich die Hilfe eines Fachmanns von https://www.haendlerschutz.com, damit Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung passend für google Analytics veröffentlichen können.
2. Anonymisierung der IP-Adressen
Für die Anonymisierung gibt es ein spezielles Tool von Google (google Analytics Codes). Dabei werden die letzten 8 Stellen der IP-Adresse gelöscht, damit sie unerkannt bleibt.
3. Widerspruchsrecht der betroffenen Personen
Den Nutzern muss ein Widerspruchsrecht sowohl via Link zur Deaktivierung des Add-ons sowie via Setzen eines Opt-Out-Cookies.
4. Löschung von Altdaten
Anpassungen werden nur bei neuen Analytics-Profilen vorgenommen. Davor erstellte Profile sind nach der Rechtsauffassung unerlaubt erstellt worden und müssen somit gelöscht werden.
5. Nutzungsvertrag mit Google
Aufgrund der rechtlichen Auffassung der Aufsichtsbehörden ist ein schriftlicher Vertrag mit Google abzuschließen. Der Websitebetreiber ist dabei der Auftraggeber und Google der Auftragnehmer. Es gibt einen Vertragsentwurf, der mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt ist.
Bei Unklarheiten zum Thema Disclaimer google Analytics, kontaktieren Sie bitte https://www.haendlerschutz.com.