Abmahnschutz

Was ist google Analytics?

Es handelt sich um ein kostenloses Webanalyse-Tool von Google. Die wichtigsten Merkmale, mit denen die eigene Website untersucht werden kann, sind folgende:

  • Anzahl der täglichen Besucher auf der Homepage (sogenannter Traffic)
  • welchen Weg haben die Nutzer genommen (andere Websiten und Verlinkung)
  • welche Suchbegriffe haben die Besucher eingegeben (z.B. bei Google)
  • welche Inhalte haben Sie angesehen und von welchen Ländern kommen sie

Was muss vorab getan werden, um eine datenschutzkonforme Nutzung von google Analytics zu betreiben?

Fünf Punkte müssen dafür erfüllt werden:

1. Angepasste Datenschutzerklärung / Disclaimer google Analytics

Google selbst bietet keinen Textbaustein an, der genutzt werden könnte. Holen Sie sich die Hilfe eines Fachmanns von https://www.haendlerschutz.com, damit Sie eine rechtssichere Datenschutzerklärung passend für google Analytics veröffentlichen können.

2. Anonymisierung der IP-Adressen

Für die Anonymisierung gibt es ein spezielles Tool von Google (google Analytics Codes). Dabei werden die letzten 8 Stellen der IP-Adresse gelöscht, damit sie unerkannt bleibt.

3. Widerspruchsrecht der betroffenen Personen

Den Nutzern muss ein Widerspruchsrecht sowohl via Link zur Deaktivierung des Add-ons sowie via Setzen eines Opt-Out-Cookies.

4. Löschung von Altdaten

Anpassungen werden nur bei neuen Analytics-Profilen vorgenommen. Davor erstellte Profile sind nach der Rechtsauffassung unerlaubt erstellt worden und müssen somit gelöscht werden.

5. Nutzungsvertrag mit Google

Aufgrund der rechtlichen Auffassung der Aufsichtsbehörden ist ein schriftlicher Vertrag mit Google abzuschließen. Der Websitebetreiber ist dabei der Auftraggeber und Google der Auftragnehmer. Es gibt einen Vertragsentwurf, der mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt ist.

Bei Unklarheiten zum Thema Disclaimer google Analytics, kontaktieren Sie bitte https://www.haendlerschutz.com.



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